Brennstoffgebühr in Finnland
Kraftstoffgebühr für Verbraucher des leichten Heizöls
Für dieselangetriebene Liefer- und Lastkraftwagen sowie Busse wird ab 15.4.1993 eine der Kraftstoffsteuer entsprechende Gebühr erhebt, und ab April 1998 auch für Pkws, falls diese Brennstoff benutzen, der mit niedrigerer Steuer belegt ist als Dieselöl (im allgemeinen wird damit Heizöl=Polttoöljy gemeint).
Die Brennstoffgebühr wird sowohl von finnischen als auch ausländischen Fahrzeugen erhebt. Die Gebühr wird nicht erhebt, wenn beim Import des Fahrzeuges der Brennstoff im normalen Brennstofftank nicht identifizierbar ist, oder wenn für das Fahrzeug die in dem Motorfahrzeugsteuergesetz definierte Zusatzsteuer bezahlt worden ist.
Wie die Brennstoffgebühr bestimmt wird?
Entweder der Besitzer oder Inhaber des Fahrzeugs soll der Fahrzeugverwaltung der Registerzentrale der Motorfahrzeuge im voraus melden, falls er in seinem Fahrzeug leichtes Brennöl benutzt. Bei der Ankunft nach Finnland, soll diese Meldung den Zollbehörden abgestattet werden.
Die Gebühr wird nach Anzahl der Tage, die man sich in Finnland aufenthält, bestimmt.
Für Pkws beträgt die Gebühr 168 EUR/Tag,
für Lieferwagen 252 EUR/Tag,
Busse 336 EUR/Tag und
Lkws 504 EUR/Tag.
Die Gebühr muss innerhalb 30 Tagen von der Zahlungsanweisung bezahlt werden. Fahrzeuge, die im Ausland registriert sind, müssen die Zahlung beweisen, bevor sie Finnland verlassen dürfen.
Die Polizei und Zollbehörden kontrollieren, welchen Brennstoff man benutzt. Falls bei einer Stichprobenkontrolle festgestellt wird, dass die sachgemässe Meldung über die Benutzung des Heizöls nicht gegeben worden ist, wird die Gebühr mit Verzögerungszins erhebt.
Die Gebühr wird für so viele Tage abgestimmt, die das Fahrzeug ununterbrochen in Finnland sein wird, jedoch höchstens für 20 Tage. Falls das Datum des Imports nicht erläutert werden kann, wird die Gebühr für wenigstens 10 Tage kassiert.